Dr. Max Stadler Presse


Pressemitteilungen

13. 05. 2004

STADLER: Wolffsohn muss skandalöse Äußerungen sofort zurücknehmen

BERLIN. Zu den Äußerungen von Prof. Michael Wolffsohn zur Zulässigkeit von Folter gegenüber Terroristen erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Max STADLER:

Jeder, der öffentlich eine Theorie der Rechtfertigung von Folter vertritt, handelt absolut unverantwortlich. Auf Äußerungen angesehener Wissenschaftler wie die von Professor Wolfssohn werden sich später diejenigen berufen, die entgegen Recht und Gesetz dann in der Praxis tatsächlich Folter anwenden. Solche Äußerungen sind somit - wahrscheinlich ungewollt - geistige Wegbereiter von Folter.
Niemand tastet die Freiheit der Wissenschaft oder die freie Meinungsäußerung an. Es gibt aber auch eine Verantwortung, der Professor Wolfssohn nicht gerecht geworden ist. Professor Wolfssohn muss der Öffentlichkeit jetzt erklären, welche Konsequenzen er ziehen wird und vor allem seine skandalösen Äußerungen sofort zurücknehmen.
Es gehört zum ehernen Bestand unserer Rechtskultur, dass Folter unzulässig ist. Hierzu existieren zahlreiche internationale Vereinbarungen wie die Anti-Folterkonvention der Vereinten Nationen oder die Europäische Menschenrechtskonvention. Nach dem Grundgesetz Artikel 1 ist Folter ausnahmslos untersagt.
Wer zu einer Relativierung des Folterverbots beiträgt, verneint zugleich in diesem Punkt die Werteordnung des Grundgesetzes und der internationalen Staatengemeinschaft.
Die Äußerungen Wolffsohns sind als Teil jener Strömung zu sehen, die unter dem Stichwort vom "Feindstrafrecht" die herkömmlichen rechtsstaatlichen Regelungen im Kampf gegen den Terrorismus außer Kraft setzen möchten. Auch Schilys abzulehnende Idee einer "Sicherungshaft" enthält diese Tendenz zur Schaffung von einem Sonderrecht bei der Terrorismusabwehr.
Die FDP ist der festen Überzeugung, dass innere und äußere Sicherheit mit der strikten Anwendung rechtsstaatlicher Standards zu gewährleisten ist. Der Rechtsstaat ist kein schwacher Staat. Er wird aber schwach, wenn er seine moralische Überlegenheit preisgibt. Dies darf nicht geschehen. Wie beim erfolgreichen Kampf gegen die RAF in den Siebziger Jahren sind alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, aber eben innerhalb der gültigen rechtsstaatlichen Regeln.
Genau darum geht es in einem tieferen Sinne bei der Debatte um Professor Wolfssohns unerträgliche Position.

Bettina Lauer - Telefon [030] 227-55736 - [email protected]


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